Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Theisseil wurden nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 10.06.2021 folgende Auswahlkriterien festgelegt:

– Festlegung einer Obergrenze für die Größe einer Anlage auf 8 Hektar inkl. Ausgleichsfläche

– Festlegung eines Abstandspuffers um Siedlungsgebiete von mindestens 250 Meter. Einzelfallentscheidung bleibt vorbehalten.

– Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiete werden ausgeschlossen

– Beteiligungsmodell: Der Betreiber/Antragsteller muss eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit von mindestens 50 % für Bürger anbieten und hierzu in geeigneter Form eine Öffentlichkeitsbeteiligung nachweisen (z.B. durch eine Infoveranstaltung).

– Qualitätsnachweis/Gewerbeanmeldung: Das ausgewählte Planungsbüro muss den anzulegenden Qualitätsstandard erfüllen und möglichst erfolgreiche Projekte nachweisen können. Der Betreiber muss seinen Firmensitz in der Gemeinde gewerblich anmelden, solang die Anlage in Betrieb ist.

Bereits im Verfahren sind ein Projekt bei Roschau und ein derzeit zurückgestelltes Projekt bei Edeldorf (wegen Lage im Zonenbereich des SuedOstLinks). Eine Baugenehmigung liegt bei keinem Projekt vor. Eine Bürgerbeteiligung ist derzeit (noch) nicht möglich.

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