Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen hat der Gemeinderat am 10.06.2021 einen Kriterien-Katalog beschlossen:

  • Festlegung einer Obergrenze für die Größe einer Anlage auf 8 Hektar inkl. Ausgleichsfläche
  • Festlegung eines Abstandspuffers um Siedlungsgebiete von mindestens 250 Meter. Einzelfallentscheidung bleibt vorbehalten.
  • Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiete werden ausgeschlossen
  • Beteiligungsmodell: Der Betreiber/Antragsteller muss eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit von mindestens 50 % für Bürger anbieten und hierzu in geeigneter Form eine Öffentlichkeitsbeteiligung nachweisen (z.B. durch eine Infoveranstaltung).
  • Qualitätsnachweis/Gewerbeanmeldung: Das ausgewählte Planungsbüro muss den anzulegenden Qualitätsstandard erfüllen und möglichst erfolgreiche Projekte nachweisen können. Der Betreiber muss seinen Firmensitz in der Gemeinde gewerblich anmelden, solang die Anlage in Betrieb ist.

Ein erster Freiflächen-Solarpark bei Roschau ist seit Juni 2022 in Planung. Der Projektentwickler ist Südwerk aus Burgkunstadt. Die Gemeinde lädt Sie ein, Partner der Südwerk zu werden und an der Energiewende vor Ort mitzuwirken.

Die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde soll hier bis zu 50% betragen. Um die Nachfrage nach der Bürgerbeteiligung vorab unverbindlich abzufragen, ist nunmehr eine Registrierung für eine sogenannte Crowd-fundingBeteiligung unverbindlich möglich. Nähere Informationen sind unter www.s-werk.com/theisseil-buergersolar/ oder per zu finden.

Bei der Kapitalanlage haben zunächst alle interessierten Bürger/innen unserer Gemeinde Theisseil den Vortritt.

Zudem wurde auch ein QR-Code erstellt, um die Seite schnell und einfach aufrufen zu können:

Ein zweites Projektvorhaben südöstlich von Edeldorf ist derzeit wegen Lage im Zonenbereich des SuedOstLinks vom Projektentwickler Greenovative zurückgestellt.

Eine Baugenehmigung liegt bei keinem Projekt im Gemeindegebiet vor.

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