Abkochverordnung für bestimmte Ortsteile

15. Juli 2026

⚠️ ABKOCHVERORDNUNG⚠️

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ergeht eine Abkochverordnung.
Diese gilt bis auf weiteres.

Eine Verunreinigung des Trinkwassers durch den Wasserrohrbruch von Montag, 13.07.2026 ist nach wie vor unwahrscheinlich.
Jedoch soll mit der Abkochverordnung vorgebeugt werden.

Betroffene sind weiterhin die Ortsteile:

  • Edeldorf
  • Görnitz
  • Roschau
  • Harlesberg
  • Hammerharlesberg
  • Aich

Sobald eine Aufhebung möglich ist, wird diese natürlich bekanntgegeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Markus Gallitzdörfer

  1. Bürgermeister

Last modified: 15. Juli 2026

Comments are closed.